Die Voraussetzungen für eine Ehescheidung richten sich danach, ob und gegebenenfalls wie lange Sie und Ihr Ehegatte bereits getrennt leben:
1. leben Sie noch gar nicht oder noch nicht 1 Jahr getrennt, ist Voraussetzung für die
Scheidung, dass
- Ihre Lebensgemeinschaft heute nicht mehr besteht und deren Wiederherstellung in Zukunft nicht zu erwarten ist und
- die Fortsetzung der Ehe für denjenigen, der sich scheiden lassen will, eine unzumutbare Härte darstellt, deren Gründe in der Person des anderen Ehegatten liegen;
2. leben Sie schon über 1 Jahr, noch nicht aber 3 Jahre getrennt, ist Voraussetzung für die Scheidung, dass
a) Ihre Lebensgemeinschaft heute nicht mehr besteht und deren Wiederherstellung in Zukunft nicht zu erwarten ist oder
b) Sie beide mit der Scheidung einverstanden sind;
3. leben Sie schon über 3 Jahre getrennt, kann die Ehe ohne weitere Voraussetzung geschieden werden.
Getrennt leben Sie von Ihrem Ehegatten, wenn der eheliche Haushalt aufgelöst ist.
Das kann dadurch geschehen, dass einer von Ihnen aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, es kann aber auch in der Weise geschehen, dass Sie in der gemeinsamen Wohnung getrennte Bereiche schaffen, nicht mehr gemeinsam wirtschaften und so „von Tisch und Bett“ getrennt leben.