Suchen Sie einen Strafverteidiger oder einen Pflichtverteidiger?
Ich berate Sie gern in allen strafrechtlichen Belangen.
Sollten Sie eine polizeiliche Vorladung oder sogar eine Anklageschrift erhalten haben, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren.
Oft kann mit einer eingeholten Akteneinsicht der Vorgang frühzeitig geklärt werden.
Bitte beachten Sie, dass nach einer - ohne zuvor eingeholten Beratung durch einen Verteidiger - erfolgten Aussage bei der Polizei, die Verteidigung erheblich erschwert wird.
Im Fall einer notwendigen Verteidigung übernehme ich Ihren Fall selbstverständlich auch als Pflichtverteidiger. Bitte zögern Sie nicht, mich auch insoweit zu kontaktieren.