Anwaltskanzlei Enis Korkmaz
Anwaltskanzlei Enis Korkmaz
 

sog. Homo-Ehe

Unter Lebenspartnerschaft ist hier die Lebenspartnerschaft im Rechtssinne zu verstehen. D.h. eine Partnerschaft zweier Personen gleichen Geschlechts, die ihre Partnerschaft vor der zuständigen Stelle förmlich eingegangen sind. 

 

Die Aufhebung der Lebenspartnerschaft entspricht der Scheidung der Ehe. So erfolgt auch die Aufhebung durch das Urteil (Beschluss) eines Familiengerichts. Im Grundsatz gelten für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft alle vorstehenden Voraussetzungen entsprechend.

 

Die Vorteile einer online Beauftragung gelten selbstverständlich auch für die Auflösung der gleichgeschlechtlichen Ehe.

 

Das Auflösungsverfahren kann schnell und unkompliziert eingeleitet werden. Daneben können Sie bei der online Beauftragung Kosten sparen.

SCHEIDUNGSANTRAG

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Enis Korkmaz
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